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VFAS begrüsst den Erlass der KFZ-Verordnung per Anfang 2024

Wohlen, 28. Juni 2023 - Die bisherige KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (WEKO) enthält zentrale Händlerschutzbestimmungen und Konsumentenrechte innerhalb der Automobilbranche. Ab 1. Januar 2024 sollen diese Regeln als KFZ-Verordnung des Bundesrates für alle Behörden und Gerichte – wie in der EU – verbindlich werden. So setzt der Bundesrat den Parlamentswillen um, welcher auf eine Motion von Nationalrat Pfister zurückgeht. Der VFAS war die treibende Kraft hinter diesem Anliegen.

 

Um was geht es bei dieser Verordnung?

Die Marktmacht der wenigen Kfz-Hersteller und deren Importeure ist für die 5000+ KMU-Händler/Garagen in der Schweiz eine latente Gefahr. Es kommt immer wieder zu kartellrechtlichen Verstössen: Hersteller versuchen den Schweizer Markt vom Ausland abzuschotten, indem der Parallel- oder Direktimport unterbunden oder erschwert wird. Es kommt zur Verweigerung von Garantien bei importieren Fahrzeugen. Unabhängige Werkstätten werden nicht mit Ersatzteilen beliefert. Der technische Zugang zu markenspezifischen Diagnosen oder elektronischen Serviceheften wird verweigert. Vertragshändler werden in ihren Rechten beschnitten. Leidtragende sind die Schweizer Konsumenten und KMU.: Es gibt weniger Auswahl zu höheren Preisen und Behinderungen für die Konsumenten und KMU («Hochpreisinsel Schweiz»).

Die WEKO hat deshalb 2002 eine KFZ-Bekanntmachung mit zahlreichen Händlerschutz- und Konsumenten Bestimmungen erlassen. Dies ist indessen – mangels Verbindlichkeit für Gerichte – in der Praxis selten umgesetzt worden. 

Wie kam es zu dieser Gesetzänderung?

Nationalrat Gerhard Pfister hat 2018 eine Motion (Nr. 18.3898) eingereicht mit dem Ziel, die WEKO-Bekanntmachung in eine KFZ-Verordnung fliessen zulassen und damit für Gerichte und Behörden – wie in der EU – verbindlich zu machen. Unterstützt wurde die Motion von einer breiten Allianz unter politischer Führung des Verbandes der freien Autohändler Schweiz (VFAS), mit AGVS, ACS, Carrosserie Suisse, SAA, VSS, 2rad Schweiz, Unia und Syna. National- und Ständerat haben die Motion gutgeheissen. 

Wann wird die Verordnung voraussichtlich in Kraft treten?

Der VFAS begrüsst den Entscheid des Bundesrates die KFZ-Verordnung per 01.01.2024 in Kraft zu setzen.

Was für Rechte bekommen KMU und Konsumenten nun?

Als Verstoss gegen das Kartellgesetz gelten namentlich folgende Verhaltensweisen der Hersteller/Importeure:

 Behinderungen von Importen, etwa durch Erschwernisse bei der Gewährung der Herstellergarantie.

 Beschränkungen Fahrzeuge anderer Marken zu vertreiben.

 Beschränkungen des Zugangs zu originalen Ersatzteilen und des Rechts, gleichwertige Originalersatzteile zu verwenden, ohne den Verlust der Garantie zu riskieren

 Beschränkungen des Zugangs zu allen Arten von mechanischen und digitalen Tools, die für die Wartung von Fahrzeugen notwendig sind.

 Beschränkungen des Zugangs zu Informationen und fachlicher Unterweisung.

 Beschränkungen, Service und Reparaturen an importierten Fahrzeugen mit Werksgarantie durchzuführen.

 Verweigerung eines Servicevertrags, wenn der freie oder Markenhändler alle Standards des Herstellers erfüllt.

 

Sehr glücklich zeigt sich der VFAS-Präsident Roger Kunz als treibende Kraft hinter dem Anliegen des Schweizer Parlaments : «Für den VFAS ist der Schutz der Schweizer Kfz-Händler und Werkstätten und Automobilisten zentral. Der Einsatz hat sich gelohnt. Jetzt werden die Kfz-Regeln der WEKO auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage gestellt».

 

Bildlegende: Roger Kunz, Präsident und Stephan Jäggi (v.l.n.r.), Geschäftsleiter vom VFAS freuen sich über Entscheid des Bundesrates für welchen Sie jahrelang gekämpft haben.

 

>>> Medienmitteilung <<<

 

 

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