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VFAS bedankt sich bei NR Bruno Walliser für seinen Einsatz gegen ein drohendes Importverbot für nach nicht EU-Standards gebauten Fahrzeugen

Wohlen, 01. September 2023 - VFAS fordert den Bundesrat auf das geplante Importverbot zu überdenken – um die Wahlfreiheit der Automobilisten zu gewährleisten, den Preiswettbewerb zu fördern und bilaterale Beziehungen mit den wichtigsten Handelspartnern nicht zu gefährden.

 

Am 20. Oktober 2022 endete der Vernehmlassungsprozess über die schweizerische Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die vorliegende Revision beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Es handelt sich hauptsächlich um Massnahmen, welche die Verkehrssicherheit verbessern sollen. Namentlich die EU-Vorschriften für die neuen Fahrassistenzsysteme sollen auch in der Schweiz obligatorisch sein. Importe von Fahrzeugen, die nicht für den EU-Markt bestimmt sind, werden durch diese neuen Vorschriften stark erschwert (dies betrifft insbesondere für den US-Markt produzierte Fahrzeuge).

 

Was ist störend an den geplanten Verordnungsänderungen?

Der VFAS begrüsst den Entscheid des Bundesrates die Verkehrssicherheit erhöhen zu wollen. Die vom Bundesrat mit der Revision eingeleiteten Schritte, erscheinen für 99,1% der in die Schweiz importierten Fahrzeuge sinnvoll. Nicht nachvollziehbar ist aber, warum bei fast 1% der Fahrzeuge, welche z.B. aus den USA, Canada, der Türkei oder aus Asien stammen, keine Vereinfachungen geplant sind. Die Teilrevision der VTS, welche neue Fahrassistenzsysteme und Sicherheitsanforderungen voraussetzt, würde den Import aller nicht für den EU-Markt Produzierten Fahrzeuge ab 07.2024 verunmöglichen. Damit wird für diese Fahrzeuge faktisch ein Importverbot verhängt!

 

Volkswirtschaftliche Auswirkungen. 

Die rund 100 KMU’s und deren Arbeitsplätze sind von den geforderten Verschärfungen direkt betroffen. Das entfallende Import- und Aftersales-Geschäft folgt zu Einbussen bei Zulieferern, Versicherungen, Garantieanbietern, Prüfstellen und weiterer Dienstleister. Die fehlenden Zoll-, MWST- und CO2-Abgaben haben auch für den Bund direkte Auswirkungen. Aufgrund des fehlenden Intrabrandwettbewerbs sind weiter steigende Fahrzeugpreise zu erwarten. 

 

Marktzugang darf nicht verhindert werden. 

Ein Verweis auf die Verordnung (EU) 2019/2144 würde ein technisches Handelshemmnis erzeugen und den Marktzugang von Fahrzeugen ohne europäische Gesamtgenehmigung verhindern. Dies würde den Wettbewerb ohne Not beeinträchtigen: Das Sortiment an Autos (auch innovative Elektrofahrzeuge) würde durch das Handelshemmnis reduziert. Konsumenten würden in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt und der Sortimentswettbewerb reduziert. Eine Verweigerung zur Ausstellung/Erweiterung von bisherigen Weisungen und Ausnahmegenehmigungen seitens der Vollzugsbehörden kommt einer absichtlichen und voraussehbaren Marktabschottung und einem Verkaufsverbot für entsprechende Fahrzeugangebote gleich. Marktabschottungen sind wettbewerbspolitisch unerwünscht und daher zu beseitigen. Im Weiteren verärgert die Schweiz damit auch wichtige Handelspartner wie die USA oder Asien, welche so dieses Exportvolumen verlieren.

 

Langjähriger Vertrauensschutz betroffener Marktakteure und Konsumenten.

Die Wahlfreiheit für die Konsumenten würde bei Umsetzung der Vorlage massiv eingeschränkt. Die bisherige Rechtspraxis mit einer Weiterführung von den Weisungen von 27.Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung, sowie der Verfügung betreffend Nachweis der Fussgängerschutzanforderungen von 20.Dezember 2012, muss für Marktakteure – welche Fahrzeuge zum Eigengebrauch direkt in die Schweiz importieren – weitergeführt werden.

 

Wie setzen europäische Mitgliedstaaten die Regelungen um?

Deutschland hat beispielsweise die gleichen Vorschriften wie die Schweiz, diese werden aber für diese Fahrzeuggruppe für nicht für die EU gebaute Fahrzeuge mit Augenmass angewendet. Konkret werden diese Autos mittels eines sehr einfachen Verfahrens einer Einzelgenehmigung trotzdem zum Verkehr gebracht. Die Schweiz will keine Vereinfachungen für diese Fahrzeuggruppe, was faktisch zum Aus dieser Fahrzeuge führt.

 

Was sind die Lösungsansätze?

Der Bundesrat soll für diese kleine und doch volkswirtschaftlich wichtige Fahrzeuggruppe administrative Zulassungserleichterungen gewähren, um: 1.) kein neues Handelshemmnis zu schaffen, 2.) der Preiswettbewerb weiter funktioniert und 3.) der Bürger weiterhin freie Wahl hat, ob und wo er ein Auto importiert. Er kann diesen Verordnungsentwurf der Verwaltung an seiner voraussichtlichen Sitzung im November immer noch korrigieren, indem er bürokratische Erleichterungen für Fahrzeugimporte für nicht für die EU gebaute Fahrzeuge in der Verordnung verankert.

 

Unterstützung aus dem Parlament

Da der Bundesrat über eine Verordnungsänderung diesen Schachzug ohne Parlament machen wollte, hat nun das Parlament signalisiert, dass dieses Importverbot auch einigen Parlamentariern widerspricht. Nationalrat Bruno Walliser (SVP / ZH) hat mit 12 Mitunterzeichnenden eine Motion im Parlament eingereicht, welche die Thematik des «Importverbotes des Bundesrates» ins Parlament trägt. Sein Vorstoss «Abbau von Handelshemmnissen beim Import von Elektro- und Hybridfahrzeugen» fordert den Bundesrat auf, die Zulassung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ohne EU-Gesamtgenehmigung, durch die Strassenverkehrsbehörden zu vereinfachen. Dabei soll er sich an der Zulassungspraxis von Deutschland orientieren und Gutachten von in der EU akkreditierten Prüfstellen akzeptieren. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion war ablehnend, der Nationalrat wird die Motion voraussichtlich nächstes Jahr behandeln.

   

>>> Medienmitteilung <<<

 

 

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