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Panorama

Schweizer CO2-Gesetz: Umweltschutz oder Marktabschottung?

Allgemein
Per 1. Juli 2012 ist in der Schweiz das neue Gesetz über die CO2-Emissionen von Personenwagen (CO2-Gesetz) in Kraft getreten. Ziel der Gesetzgebung ist die Verringerung der CO2-Emissionen im Schweizer Strassenverkehr.

 

Informationen
Informationen zum Gesetz finden Sie auf den Homepages des Bundesamts für Energie (BFE) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA)

 

Auswirkungen
Das CO2-Gesetz hat seinerseits zu einem Rückgang des Marktanteils direkt- und parallel importierter Fahrzeuge geführt, weil es einen grossen bürokratischen Aufwand generiert und somit für KMU zu hohen Kosten führt. Zu dieser Benachteiligung trägt auch bei, dass Grossimporteure im Direktimport weniger Fahrzeuge als Generalimporteure einführen und somit von der im Gesetz festgeschriebenen Möglichkeit des Verwässerungseffekts bei einer grossen Anzahl an importierten Fahrzeugen nicht in vollem Masse profitieren können. 

 

Hilfestellungen des VFAS

Excel-CO2-Calculator: Dieser Calculator zur automatischen Sanktionsberechnung bekommen unsere Parallel- und Direktimport Mitglieder zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auch Nicht-Mitglieder können einen zweijährigen Nutzungsvertrag für sFr. 980.- hier abschliessen.

Als Privatperson oder Kleinimporteur können Sie von verminderten Sanktionen profitieren, wenn Sie die CO2-Emissionen über unsere Partnerbörsen abrechnen:

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CO2-Börse AG
Büelrainstrasse 15a
8400 Winterthur

Tel.: 052 202 88 25
Mail: info@co2-boerse.ch

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