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Parlament macht Kfz-Bekanntmachung für Behörden und Gerichte verbindlich
Die Kfz-Bekanntmachung der WEKO konnte kaum Wirkung entfalten, weil sie von den Gerichten nicht oder kaum angewendet wurde. Der VFAS kritisiert diese Umstände schon seit Jahren und unterstützt die freien Unternehmer in ihren Bestrebungen, den Kfz-Markt offenzuhalten. Der VFAS hat deshalb auch die Einreichung der Motion Pfister (18.3898) im Jahr 2018 begrüsst und begleitet, welche die Überführung der Kfz-Bekanntmachung in eine verpflichtende Verordnung verlangt. Der VFAS erwartet vom Bundesrat eine rasche und wortgetreue Umsetzung der einstimmig angenommenen Motion auf spätestens Anfang 2024.

Aufhebung der Industriezölle (Gewichtszoll)
Die Motion Reimann forderte den Bundesrat auf, die Zollrichtlinien dahingehend anzupassen, dass der Gewichtszoll (ein Relikt der Nachkriegszeit) auf Neuwagen abzuschaffen ist. Obwohl der Bundesrat sich zuerst dagegen ausgesprochen hatte, stimmte der Nationalrat zu. Im Nachzug – aufgrund der deutlichen Zusage im Nationalrat – hat der Bundesrat eine Vernehmlassung über die Aufhebung aller Industriezölle initiiert. Die Motion Reimann hat als massgebende Grundlage dazu beigetragen, dass die Industriezölle aufgehoben werden. Dies bedeutet für die freien Unternehmer im Autohandel, dass zukünftig der Gewichtszoll (rund CHF14.-/100kg) NICHT mehr verrechnet wird – somit eine Marktbehinderung für den freien Handel beseitigt wird.Die Umsetzung wird auf den 01.01.2024 erwartet.

Abschaffung MFK bei Neuwagen mit CoC Dokument
Im Jahre 2013 forderte der VFAS den Bundesrat auf, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dahingehend anzupassen, dass Neuwagen mit CoC Dokument von der MFK Pflicht befreit werden. Obwohl der Bundesrat sich dagegen ausgesprochen hatte, stimmte sowohl der National- als auch der Ständerat im Jahr 2016 zu. Im Jahr 2019 beantwortet der Bundesrat bei einer Parlamentarischen Fragestunde, er habe das Anliegen rechtlich umgesetzt und die Anpassung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge gutgeheissen. 

Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts 
Im Jahre 2017 forderte der VFAS den Bundesrat auf, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dahingehend anzupassen, dass FAKT oder DTC Gutachten für eine Erhöhung oder Absenkung des Garantiegewichts (inkl. Auflastungen AHK) ausreichend sind. Das Parlament sowie der Bundesrat haben zugestimmt.

Akzeptanz CoC fremdsprachig 
Im Jahre 2017 forderte der VFAS den Bundesrat auf, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) dahingehend anzupassen, dass alle EU-Übereinstimmungsbescheinigungen akzeptiert werden. Der Bundesrat ist bereit bei der nächsten Revision der VTS zusammen mit den kantonalen Zulassungsbehörden zu prüfen, wie der Übersetzungsaufwand künftig reduziert werden kann.

Ausnahmeregelungen vom Fussgängerschutz 
Ab 1.1.2013 ist der Nachweis des Fussgängerschutzes für sämtliche Neuzulassungen Pflicht. Da die Erbringung dieses Nachweises für sämtliche Fahrzeuge ohne Europäische Gesamtgenehmigung (v.a. Amerikaner) mit extrem hohen Kosten verbunden ist, was den Verkauf der entsprechenden KFZ gegenüber anderen Produkten behindern würde, hat das ASTRA auf unsere Intervention hin sämtliche dieser Fahrzeuge von dieser Nachweispflicht befreit. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, welche in der EG über eine Kleinserien-Genehmigung verfügen.

Eingabe zur Anhörung der neuen Broschüre zur Preisbekanntgabeverordnung (PBV):
Der VFAS wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft um eine Stellungnahme zu geplanten Änderungen der KFZ-Preisbekanntgabeverordnung gebeten. In seiner Stellungnahme hat der VFAS das Augenmerk vor allem auf die Vergleichbarkeit der Preise für den Endkunden gelegt und verlangt, dass offizielle Händler vor allem für "Gratis"-Service- und Garantiepakete die entsprechenden Preise ausweisen und der Kunde über ein Wahlrecht entscheiden kann, ob er diese angebotenen Leistungen nutzen möchte oder nicht.

Eingabe zur Anhörung Akzeptanz von Europäischen Kleinseriengenehmigungen (e.g.: Small Series Approval):
Der VFAS wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) um eine Stellungnahme zu geplanten Änderungen der Akzeptanz von europäischen Kleinseriengenehmigungen gebeten. Der VFAS hat sich in seiner Eingabe für deren Akzeptanz ausgesprochen, damit Schweizer Händler und Konsumenten auch solche Fahrzeuge vereinfacht zulassen können.

Eingabe zur Anhörung Entfall der Abgaswartungspflicht für Fahrzeuge mit OBD-Systemen:
Der VFAS wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) um eine Stellungnahme zu geplanten Änderungen der Abgaswartungspflicht gebeten. Der VFAS hat sich für den Entfall dieser Pflicht eingesetzt, da der Konsument somit sein Geld, das er zuvor für die alle 2 Jahre fällige Abgaswartung aufwänden musste, sparen kann. OBD-Fahrzeuge verfügen über ein sogenanntes On-Board-Diagnose-System, mit welchem die Emissionswerte laufend überwacht werden. Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind laut Studie des ASTRA nicht zu befürchten.

Eingabe zur Anhörung der VTS-Änderungen (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)
Der VFAS wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) um eine Stellungnahme zu geplanten Änderungen der VTS gebeten. Damit konnte der VFAS erreichen, dass Direktimporte von Fahrzeugen mit COC (Certificate of Conformity, auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) nicht mehr mittels Funktionskontrolle geprüft, sondern nur noch mittels Sichtkontrolle identifiziert werden. Händler und Privatpersonen sparen dank dieser Änderung bei jeder Fahrzeugprüfung Zeit und Geld.

Eingabe zur Anhörung der CO2-Verordnung für Personenwagen (CO2-Gesetz):
Ursprünglicherweise war die Verordnung zum neuen CO2-Gesetz für Personenwagen (ab 1.7.2012) konsumentenfeindlich ausgestaltet und hätte eine Weiterführung der Direktimporte praktisch verhindert. Der VFAS hat während der Anhörungsfrist diverse Gespräche mit anderen Verbänden und Bundesstellen geführt und selber eine umfangreiche, 17-seitige Eingabe erstellt. Aufgrund dieser Eingabe wurden diverse Passagen der Praxis angepasst. Damit konnte der VFAS die schlimmsten Befürchtungen abwenden und die günstigen Preise der Direktimporte auch mit dem CO2-Gesetz sicherstellen.

Recycling-Nachweis:
Bereits lange vor dem verlangten Recycling-Nachweis hatte der VFAS versucht, mit dem ASTRA eine gangbare Lösung zu erwirken. Leider ohne Erfolg, so trat am 15.7.2010 diese Schweizer Regelung des ASTRA in Kraft. Es zeigte sich in der Praxis, dass diese so nicht umsetzbar war und der VFAS konnte erwirken, dass diese Regelung per 18.8.2010 praxisgerecht angepasst wurde.

GVO 2010:
Der VFAS arbeitet intensiv mit der WEKO für klare Regelungen im Fahrzeughandel zusammen.

Crashtest:
Nach dem Inkrafttreten der neuen Crashtest-Regelung am 1.7.2007, die einen Import von US-Fahrzeugen verunmöglichte, hat der VFAS in den ersten Verhandlungen mit dem ASTRA eine neue Lösung für die Zulassung solcher Fahrzeuge erarbeitet. Die Bescheinigung der Crash-Konformität wurde damit auch in der Praxis möglich.

und viele mehr...

Weiter zurückliegende Informationen über den VFAS uns seine Tätigkeiten finden Sie im Register Geschichte

 

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