Händlerstandard
Der VFAS stellt hohe Ansprüche an seine Member. Jeder Betrieb der sich mit dem VFAS-Logo auszeichnet erfüllt folgende, vom Verband vorgegebene Richtlinien:
U-Nummer:
Der Händler ist im Besitz eines Händlerschildes (U-Nummer) und erfüllt alle damit verbundenen Auflagen.
Berufserfahrung und Fachkenntnisse:
Der Händler verfügt über Fachspezialisten mit Berufserfahrung.
Räumlichkeiten:
Die Räumlichkeiten müssen durch Sachverständige der Strassenverkehrsamts- und Umweltschutzbehörden geprüft sein. Die entsprechenden Bewilligungen müssen vorliegen.
Mehrwertsteuerpflicht:
Jedes Mitglied hat den Eintrag im Steuerregister nachzuweisen.
Unternehmensversicherungen:
Jedes Mitglied hat die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebshaftpflichtversicherungen nachzuweisen.
Existenznachweis:
Jedes Mitglied muss mindestens 2 Jahre im Schweizer Automobilgewerbe tätig gewesen sein.
Kreditwürdigkeit:
Jedes Mitglied verfügt über einen guten Zahlungsleumund.